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Abschleppdienst Hamburg

Ihre Fläche ist Ihre Auslage

Bei einem Autohaus ist die Fläche kein Nebenschauplatz, sondern die Auslage. Ein fremdes Fahrzeug zwischen den Vorführwagen oder vor der Werkstatteinfahrt stört das Bild und den Ablauf. Sie rufen an, wir entfernen den Fremdparker – ohne dass Sie in Vorleistung gehen.

Typische Lagen

Umsetzen statt abschleppen

Nicht jeder Fall muss auf den Abtransport hinauslaufen. Je nach Lage wird das Fahrzeug umgesetzt oder abtransportiert; Umsetzen ist die mildere Maßnahme.

So läuft ein Einsatz ab

Sie rufen an. Wir halten Fotos, Standort und Uhrzeit rechtssicher fest und setzen das Fahrzeug je nach Lage um oder schleppen es ab. Die Herausgabe an den Halter und die Abrechnung übernehmen wir.

Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch sonn- und feiertags, und im Einsatz in Hamburg und Umgebung.

Wiederkehrende Flächen

Für Flächen, die regelmäßig betroffen sind, bieten wir Parkraumüberwachung mit Rahmenvertrag an. Die Konditionen besprechen wir persönlich.

Passende Leistungen

  • Falschparker abschleppen

    Fremdes Fahrzeug auf Ihrem Stellplatz? Wir entfernen Falschparker rund um die Uhr. Keine Vorkasse, die Kosten trägt der Falschparker.

  • Privatparkplatz zugeparkt

    Ein fremdes Auto steht auf Ihrem Privatparkplatz oder Grundstück? Wir schleppen Falschparker rund um die Uhr ab. Keine Vorkasse, die Kosten trägt der Falschparker.

  • Einfahrt zugeparkt

    Ein fremdes Auto versperrt Ihre Einfahrt? So gehen Sie vor: Fotos machen, anrufen, wir kommen. Rund um die Uhr, keine Vorkasse für Sie.

  • Umparkservice

    Auto umparken lassen statt abschleppen: Wir setzen Fahrzeuge auf Firmenparkplatz, Baustelle oder Veranstaltungsfläche um, rund um die Uhr im Einsatz in Hamburg.

  • Parkraumüberwachung & Rahmenvertrag

    Parkraumüberwachung für Hausverwaltungen, Gewerbe und Handel: Mit einem Rahmenvertrag halten wir Ihre Parkflächen dauerhaft frei, im Einsatz in Hamburg.

Häufige Fragen

Dürfen wir ein fremdes Fahrzeug von unserer Fläche entfernen lassen?

Rechtlich handelt es sich um eine Besitzstörung. Als Eigentümer oder Besitzer der Fläche dürfen Sie das Fahrzeug entfernen lassen; die Kosten trägt derjenige, der widerrechtlich geparkt hat.

Was kostet uns das Entfernen eines Fremdparkers?

Als Auftraggeber gehen Sie nicht in Vorleistung. Die Kosten trägt derjenige, der widerrechtlich geparkt hat.

Was passiert, wenn der Halter sein Fahrzeug selbst wegfährt?

Bricht der Halter die Besitzstörung selbst ab, entstehen keine Kosten.

Sind Sie auch nachts und am Wochenende erreichbar?

Ja. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch sonn- und feiertags.

Gibt es das auch als dauerhafte Lösung?

Ja. Mit einem Rahmenvertrag übernehmen wir die Parkraumüberwachung Ihrer Flächen. Wie der Vertrag aussieht, besprechen wir mit Ihnen persönlich.

Fremdparker auf Ihrer Fläche? Rufen Sie an

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Ort, Fahrzeug und Fotos in einem Schritt. Wir prüfen und melden uns zurück.

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