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Abschleppdienst Hamburg

Falschparker abschleppen lassen

Ein fremdes Fahrzeug blockiert Ihren Stellplatz, Ihre Einfahrt oder Ihre Ladezone. Sie rufen an, wir kommen — rund um die Uhr, im gesamten Einsatzgebiet.

Rechtliche Einordnung

Rechtlich handelt es sich um eine Besitzstörung. Als Eigentümer oder Besitzer der Fläche dürfen Sie das Fahrzeug entfernen lassen; die Kosten trägt derjenige, der widerrechtlich geparkt hat.

So läuft ein Einsatz ab

  1. Sie rufen an

    Adresse und eine kurze Beschreibung des Fahrzeugs genügen.

  2. Wir dokumentieren

    Fotos, Standort und Uhrzeit werden rechtssicher festgehalten.

  3. Wir entfernen das Fahrzeug

    Je nach Lage wird das Fahrzeug umgesetzt oder abtransportiert.

  4. Wir wickeln ab

    Herausgabe an den Halter und Abrechnung übernehmen wir.

Häufige Fragen

Muss ich als Auftraggeber in Vorleistung gehen?

Nein. Die Kosten trägt derjenige, der widerrechtlich geparkt hat.

Was passiert, wenn der Halter zurückkommt, bevor Sie da sind?

Bricht der Halter die Besitzstörung selbst ab, entstehen Ihnen keine Kosten.

Fahrzeug melden

Ort, Fahrzeug und Fotos in einem Schritt. Wir prüfen und melden uns zurück.

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