Falschparker abschleppen lassen
Ein fremdes Fahrzeug blockiert Ihren Stellplatz, Ihre Einfahrt oder Ihre Ladezone. Sie rufen an, wir kommen — rund um die Uhr, im gesamten Einsatzgebiet.
Rechtliche Einordnung
Rechtlich handelt es sich um eine Besitzstörung. Als Eigentümer oder Besitzer der Fläche dürfen Sie das Fahrzeug entfernen lassen; die Kosten trägt derjenige, der widerrechtlich geparkt hat.
So läuft ein Einsatz ab
Sie rufen an
Adresse und eine kurze Beschreibung des Fahrzeugs genügen.
Wir dokumentieren
Fotos, Standort und Uhrzeit werden rechtssicher festgehalten.
Wir entfernen das Fahrzeug
Je nach Lage wird das Fahrzeug umgesetzt oder abtransportiert.
Wir wickeln ab
Herausgabe an den Halter und Abrechnung übernehmen wir.
Häufige Fragen
Muss ich als Auftraggeber in Vorleistung gehen?
Nein. Die Kosten trägt derjenige, der widerrechtlich geparkt hat.
Was passiert, wenn der Halter zurückkommt, bevor Sie da sind?
Bricht der Halter die Besitzstörung selbst ab, entstehen Ihnen keine Kosten.
Fahrzeug melden
Ort, Fahrzeug und Fotos in einem Schritt. Wir prüfen und melden uns zurück.