Einfahrt zugeparkt – was tun?
Ein fremdes Auto versperrt Ihre Einfahrt, Ihre Garagenausfahrt oder die Hofeinfahrt, und Sie kommen nicht heraus oder nicht hinein. Sie rufen an, wir klären die Lage und kommen — rund um die Uhr, im gesamten Einsatzgebiet.
Was Sie jetzt tun
Ruhe bewahren
Bewegen oder beschädigen Sie das fremde Fahrzeug nicht selbst.
Fotos machen
Ein Foto vom Fahrzeug und von der blockierten Einfahrt hilft bei der Dokumentation.
Anrufen
Adresse und eine kurze Beschreibung des Fahrzeugs genügen.
Wir kommen
Je nach Lage wird das Fahrzeug umgesetzt oder abtransportiert.
Ob wir in Ihrem Fall tätig werden
Ob Hofeinfahrt, Garagenausfahrt oder die Ausfahrt vom Grundstück: Ist sie blockiert, zählt jede Minute, die Sie nicht losfahren können.
Entscheidend ist, wo das Fahrzeug steht. Das klären wir am Telefon, bevor wir losfahren.
Rechtlich handelt es sich um eine Besitzstörung. Als Eigentümer oder Besitzer der Fläche dürfen Sie das Fahrzeug entfernen lassen; die Kosten trägt derjenige, der widerrechtlich geparkt hat.
Häufige Fragen
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Die Kosten trägt derjenige, der widerrechtlich geparkt hat.
Was passiert, wenn der Halter zurückkommt, bevor Sie da sind?
Bricht der Halter die Besitzstörung selbst ab, entstehen Ihnen keine Kosten.
Auch nachts und am Wochenende?
Ja. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch sonn- und feiertags.
Ihre Einfahrt ist blockiert? Rufen Sie an
Fahrzeug melden
Ort, Fahrzeug und Fotos in einem Schritt. Wir prüfen und melden uns zurück.