Ihr Privatparkplatz ist zugeparkt?
Ein fremdes Auto steht auf Ihrem Stellplatz, Ihrem Mieterparkplatz oder Ihrem Grundstück. Sie rufen an, wir kommen und entfernen das Fahrzeug — rund um die Uhr, im gesamten Einsatzgebiet.
Darf ich ein fremdes Auto auf meinem Grundstück abschleppen lassen?
Rechtlich handelt es sich um eine Besitzstörung. Als Eigentümer oder Besitzer der Fläche dürfen Sie das Fahrzeug entfernen lassen; die Kosten trägt derjenige, der widerrechtlich geparkt hat.
Einzelfall oder Dauerzustand
Manchmal ist es ein einzelner Falschparker. Manchmal ist der Mieterparkplatz oder die Kundenfläche immer wieder belegt. Beides übernehmen wir: den einzelnen Einsatz ebenso wie Flächen, die dauerhaft frei bleiben sollen.
So läuft ein Einsatz ab
Sie rufen an
Adresse, Lage des Fahrzeugs und eine kurze Beschreibung genügen.
Wir dokumentieren
Fotos, Standort und Uhrzeit werden rechtssicher festgehalten.
Wir entfernen das Fahrzeug
Je nach Lage wird das Fahrzeug umgesetzt oder abtransportiert.
Wir wickeln ab
Herausgabe an den Halter und Abrechnung übernehmen wir.
Häufige Fragen
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Die Kosten trägt derjenige, der widerrechtlich geparkt hat.
Und bei einem Fahrzeug ohne Kennzeichen?
Auch das entfernen wir, sofort und ohne Wartefrist. Weil sich kein Halter ermitteln lässt, trägt in diesem Fall der Auftraggeber die Kosten; die Höhe klären wir vorab am Telefon.
Was passiert, wenn der Halter zurückkommt, bevor Sie da sind?
Bricht der Halter die Besitzstörung selbst ab, entstehen Ihnen keine Kosten.
Auch nachts und am Wochenende?
Ja. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch sonn- und feiertags.
Jemand steht auf Ihrem Parkplatz? Rufen Sie an
Fahrzeug melden
Ort, Fahrzeug und Fotos in einem Schritt. Wir prüfen und melden uns zurück.